Lernkarten - Börse: Steuern

Börsen-Steuern verstehen: Abgeltungssteuer & Freibeträge

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Frage:

Was ist die Abgeltungssteuer?

Häufige Fragen zur Börse: Steuern

Was ist die Abgeltungssteuer und wie hoch ist sie?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Damit sind die Kapitalerträge grundsätzlich steuerlich abgegolten.

Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer?

Unter die Abgeltungssteuer fallen Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Investmentfonds. Ausgenommen sind beispielsweise Erträge aus vermieteten Immobilien oder Gewinne aus selbstgenutzten Immobilien nach mehr als zwei Jahren Haltedauer.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag und wie nutze ich ihn?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro bei Verheirateten). Um ihn zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank stellen. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben dann steuerfrei.

Kann ich Verluste aus Aktiengeschäften steuerlich geltend machen?

Ja, Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden. Nicht ausgleichbare Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Bei verschiedenen Banken müssen Sie die Verlustverrechnung über die Steuererklärung vornehmen.

Wann muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Eine Angabe in der Steuererklärung ist freiwillig, kann aber sinnvoll sein, wenn Sie Verluste verrechnen möchten oder Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Bei ausländischen Banken ohne deutschen Steuerabzug ist die Angabe jedoch verpflichtend. Auch für die Verrechnung von Verlusten zwischen verschiedenen Banken ist die Steuererklärung erforderlich.