Buchungssätze für Anlagevermögen

Lerne Anlagevermögen Buchungssätze richtig zu erstellen. Du erhältst eine vollständige Anleitung mit Beispielen und Tipps für fehlerfreie Buchungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anlagevermögen umfasst alle langfristig genutzten Vermögensgegenstände (über ein Jahr) und wird in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterteilt.

  • Bei der Buchung müssen alle Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, und das Anlagevermögen wird über seine Nutzungsdauer durch regelmäßige Abschreibungen wertgemindert.

  • Der Verkauf von Anlagevermögen erfordert die Ausbuchung des Restbuchwerts und die Erfassung der Differenz zum Verkaufspreis als außerordentlichen Ertrag oder Aufwand.

Hallo! In diesem Tutorium schauen wir uns gemeinsam an, wie Anlagevermögen korrekt verbucht wird. Dieses Thema ist besonders prüfungsrelevant, da es in fast jeder Klausur zur Buchführung auftaucht. Du wirst sehen, dass es gar nicht so kompliziert ist, wenn du die Grundprinzipien verstanden hast.

Was ist Anlagevermögen?

Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die langfristig (länger als ein Jahr) im Unternehmen genutzt werden. Dazu gehören:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen, Patente)
  • Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)

Im Gegensatz zum Umlaufvermögen ist das Anlagevermögen nicht für den kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt, sondern dient dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.

Grundlegende Buchungsvorgänge beim Anlagevermögen

1. Anschaffung von Anlagevermögen

Stell dir vor, wir buchen gemeinsam den Kauf einer neuen Maschine für 50.000 € zzgl. 19% Umsatzsteuer per Banküberweisung. Der Buchungssatz lautet:

Maschinen                  50.000 €  an  Bank  59.500 €
Vorsteuer                   9.500 €

Lass uns diesen Vorgang auf T-Konten darstellen:

Maschinen (Aktivkonto)Bank (Aktivkonto)
50.000 €
Vorsteuer (Aktivkonto)
9.500 €

2. Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten

Ein häufiger Klausurfehler ist das Vergessen von Anschaffungsnebenkosten. Diese müssen zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden!

Nehmen wir an, für die Installation der Maschine fallen zusätzlich Kosten von 3.000 € zzgl. 19% USt an:

Maschinen                   3.000 €  an  Bank  3.570 €
Vorsteuer                     570 €

Der Buchwert der Maschine beträgt nun 53.000 € (50.000 € + 3.000 €).

3. Abschreibungen buchen

Anlagevermögen wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben (außer Grundstücke). Die Abschreibung stellt den Wertverzehr des Anlageguts dar und wird als Aufwand erfasst.

Beispiel: Unsere Maschine hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Bei linearer Abschreibung beträgt die jährliche Abschreibung:

Jährliche AfA = 53.000 € ÷ 10 Jahre = 5.300 € pro Jahr

Der Buchungssatz für die jährliche Abschreibung lautet:

Abschreibungen               5.300 €  an  Maschinen  5.300 €

Denk an die Grundregel: Aufwand im Soll, Minderung des Aktivkontos im Haben.

Auf den T-Konten sieht das so aus:

Abschreibungen (Aufwandskonto)Maschinen (Aktivkonto)
5.300 €

Nach einem Jahr beträgt der Buchwert der Maschine noch 47.700 € (53.000 € - 5.300 €).

4. Verkauf von Anlagevermögen

Wenn Anlagevermögen verkauft wird, müssen wir den Restbuchwert ausbuchen und den Verkaufspreis gegenrechnen. Daraus ergibt sich ein Gewinn oder Verlust.

Angenommen, unsere Maschine wird nach 4 Jahren für 35.000 € zzgl. USt verkauft. Der Restbuchwert beträgt dann:

Restbuchwert = 53.000 € - (4 × 5.300 €) = 53.000 € - 21.200 € = 31.800 €

Die Buchung lautet:

Bank                        41.650 €  an  Maschinen                31.800 €
                                        Umsatzsteuer                6.650 €
                                        a.o. Ertrag                 3.200 €

In der Klausur passiert hier oft folgender Fehler: Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Restbuchwert wird nicht korrekt als Ertrag oder Aufwand gebucht.

Weitere wichtige Buchungsvorfälle beim Anlagevermögen

Investitionszuschüsse

Bei öffentlichen Investitionszuschüssen gibt es zwei Methoden:

  1. Bruttomethode: Zuschuss wird als Sonderposten passiviert und ertragswirksam aufgelöst
  2. Nettomethode: Zuschuss mindert direkt die Anschaffungskosten

Beispiel Nettomethode: Für unsere Maschine (50.000 €) erhalten wir einen Zuschuss von 10.000 €:

Bank                        10.000 €  an  Maschinen  10.000 €

Die AfA-Bemessungsgrundlage beträgt dann nur noch 40.000 € (plus Anschaffungsnebenkosten).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Für GWG (Anschaffungskosten bis 800 € netto) gibt es Vereinfachungsregeln:

  1. Sofortabschreibung: Vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr
  2. Sammelposten: GWG zwischen 250 € und 1.000 € können in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden

Beispiel: Kauf eines Bürostuhls für 500 € zzgl. USt bei Sofortabschreibung:

GWG                           500 €  an  Bank  595 €
Vorsteuer                      95 €

Und sofort die Abschreibung:

Abschreibungen GWG           500 €  an  GWG  500 €

Selbst erstelltes Anlagevermögen

Bei Eigenherstellung (z.B. Gebäude) werden die Herstellungskosten aktiviert:

Anlagen im Bau             xxx.xxx €  an  Aktivierte Eigenleistungen  xxx.xxx €

Nach Fertigstellung:

Gebäude                    xxx.xxx €  an  Anlagen im Bau              xxx.xxx €

Praktische Tipps für Klausuren

  1. Anschaffungskosten korrekt ermitteln: Vergiss nicht Transport, Montage und andere Nebenkosten.
  2. AfA-Methode beachten: Linear, degressiv oder Leistungsabschreibung?
  3. Buchwert immer im Blick behalten: Der Buchwert ist Anschaffungs-/Herstellungskosten minus kumulierte Abschreibungen.
  4. Nutzungsdauer prüfen: In Klausuren wird diese oft vorgegeben, im Berufsleben orientiert man sich an den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.

Anlagevermögen in der Bilanz

Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen und nach § 266 HGB wie folgt gegliedert:

  • A. Anlagevermögen
    • I. Immaterielle Vermögensgegenstände
    • II. Sachanlagen
    • III. Finanzanlagen

Zusammenfassung

Die Buchung von Anlagevermögen folgt einem klaren Lebenszyklus:

  1. Anschaffung: Aktivierung inkl. aller Nebenkosten
  2. Nutzung: Regelmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer
  3. Abgang: Ausbuchung des Restbuchwerts und Erfassung von Gewinn/Verlust

Wichtig ist dabei stets die korrekte Erfassung aller relevanten Kosten und die kontinuierliche Berücksichtigung des Werteverzehrs durch Abschreibungen.

Wenn du diese Grundprinzipien verinnerlichst, wirst du in der Klausur keine Probleme mit diesem Thema haben!

Mehr zur Abschreibung und Bewertung

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