Buchungssätze für Anlagevermögen
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Das Wichtigste in Kürze
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Anlagevermögen umfasst alle langfristig genutzten Vermögensgegenstände (über ein Jahr) und wird in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterteilt.
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Bei der Buchung müssen alle Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, und das Anlagevermögen wird über seine Nutzungsdauer durch regelmäßige Abschreibungen wertgemindert.
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Der Verkauf von Anlagevermögen erfordert die Ausbuchung des Restbuchwerts und die Erfassung der Differenz zum Verkaufspreis als außerordentlichen Ertrag oder Aufwand.
Hallo! In diesem Tutorium schauen wir uns gemeinsam an, wie Anlagevermögen korrekt verbucht wird. Dieses Thema ist besonders prüfungsrelevant, da es in fast jeder Klausur zur Buchführung auftaucht. Du wirst sehen, dass es gar nicht so kompliziert ist, wenn du die Grundprinzipien verstanden hast.
Was ist Anlagevermögen?
Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die langfristig (länger als ein Jahr) im Unternehmen genutzt werden. Dazu gehören:
- Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen, Patente)
- Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)
- Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
Im Gegensatz zum Umlaufvermögen ist das Anlagevermögen nicht für den kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt, sondern dient dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.
Grundlegende Buchungsvorgänge beim Anlagevermögen
1. Anschaffung von Anlagevermögen
Stell dir vor, wir buchen gemeinsam den Kauf einer neuen Maschine für 50.000 € zzgl. 19% Umsatzsteuer per Banküberweisung. Der Buchungssatz lautet:
Maschinen 50.000 € an Bank 59.500 €
Vorsteuer 9.500 €
Lass uns diesen Vorgang auf T-Konten darstellen:
| Maschinen (Aktivkonto) | Bank (Aktivkonto) |
|---|---|
| 50.000 € |
| Vorsteuer (Aktivkonto) |
|---|
| 9.500 € |
2. Aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten
Ein häufiger Klausurfehler ist das Vergessen von Anschaffungsnebenkosten. Diese müssen zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden!
Nehmen wir an, für die Installation der Maschine fallen zusätzlich Kosten von 3.000 € zzgl. 19% USt an:
Maschinen 3.000 € an Bank 3.570 €
Vorsteuer 570 €
Der Buchwert der Maschine beträgt nun 53.000 € (50.000 € + 3.000 €).
3. Abschreibungen buchen
Anlagevermögen wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben (außer Grundstücke). Die Abschreibung stellt den Wertverzehr des Anlageguts dar und wird als Aufwand erfasst.
Beispiel: Unsere Maschine hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Bei linearer Abschreibung beträgt die jährliche Abschreibung:
Jährliche AfA = 53.000 € ÷ 10 Jahre = 5.300 € pro Jahr
Der Buchungssatz für die jährliche Abschreibung lautet:
Abschreibungen 5.300 € an Maschinen 5.300 €
Denk an die Grundregel: Aufwand im Soll, Minderung des Aktivkontos im Haben.
Auf den T-Konten sieht das so aus:
| Abschreibungen (Aufwandskonto) | Maschinen (Aktivkonto) |
|---|---|
| 5.300 € |
Nach einem Jahr beträgt der Buchwert der Maschine noch 47.700 € (53.000 € - 5.300 €).
4. Verkauf von Anlagevermögen
Wenn Anlagevermögen verkauft wird, müssen wir den Restbuchwert ausbuchen und den Verkaufspreis gegenrechnen. Daraus ergibt sich ein Gewinn oder Verlust.
Angenommen, unsere Maschine wird nach 4 Jahren für 35.000 € zzgl. USt verkauft. Der Restbuchwert beträgt dann:
Restbuchwert = 53.000 € - (4 × 5.300 €) = 53.000 € - 21.200 € = 31.800 €
Die Buchung lautet:
Bank 41.650 € an Maschinen 31.800 €
Umsatzsteuer 6.650 €
a.o. Ertrag 3.200 €
In der Klausur passiert hier oft folgender Fehler: Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Restbuchwert wird nicht korrekt als Ertrag oder Aufwand gebucht.
Weitere wichtige Buchungsvorfälle beim Anlagevermögen
Investitionszuschüsse
Bei öffentlichen Investitionszuschüssen gibt es zwei Methoden:
- Bruttomethode: Zuschuss wird als Sonderposten passiviert und ertragswirksam aufgelöst
- Nettomethode: Zuschuss mindert direkt die Anschaffungskosten
Beispiel Nettomethode: Für unsere Maschine (50.000 €) erhalten wir einen Zuschuss von 10.000 €:
Bank 10.000 € an Maschinen 10.000 €
Die AfA-Bemessungsgrundlage beträgt dann nur noch 40.000 € (plus Anschaffungsnebenkosten).
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Für GWG (Anschaffungskosten bis 800 € netto) gibt es Vereinfachungsregeln:
- Sofortabschreibung: Vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr
- Sammelposten: GWG zwischen 250 € und 1.000 € können in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben werden
Beispiel: Kauf eines Bürostuhls für 500 € zzgl. USt bei Sofortabschreibung:
GWG 500 € an Bank 595 €
Vorsteuer 95 €
Und sofort die Abschreibung:
Abschreibungen GWG 500 € an GWG 500 €
Selbst erstelltes Anlagevermögen
Bei Eigenherstellung (z.B. Gebäude) werden die Herstellungskosten aktiviert:
Anlagen im Bau xxx.xxx € an Aktivierte Eigenleistungen xxx.xxx €
Nach Fertigstellung:
Gebäude xxx.xxx € an Anlagen im Bau xxx.xxx €
Praktische Tipps für Klausuren
- Anschaffungskosten korrekt ermitteln: Vergiss nicht Transport, Montage und andere Nebenkosten.
- AfA-Methode beachten: Linear, degressiv oder Leistungsabschreibung?
- Buchwert immer im Blick behalten: Der Buchwert ist Anschaffungs-/Herstellungskosten minus kumulierte Abschreibungen.
- Nutzungsdauer prüfen: In Klausuren wird diese oft vorgegeben, im Berufsleben orientiert man sich an den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.
Anlagevermögen in der Bilanz
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen und nach § 266 HGB wie folgt gegliedert:
- A. Anlagevermögen
- I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- II. Sachanlagen
- III. Finanzanlagen
Zusammenfassung
Die Buchung von Anlagevermögen folgt einem klaren Lebenszyklus:
- Anschaffung: Aktivierung inkl. aller Nebenkosten
- Nutzung: Regelmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer
- Abgang: Ausbuchung des Restbuchwerts und Erfassung von Gewinn/Verlust
Wichtig ist dabei stets die korrekte Erfassung aller relevanten Kosten und die kontinuierliche Berücksichtigung des Werteverzehrs durch Abschreibungen.
Wenn du diese Grundprinzipien verinnerlichst, wirst du in der Klausur keine Probleme mit diesem Thema haben!
