Buchungssätze für Privatentnahmen und Privateinlagen

Lerne hier die wichtigsten Buchungssätze für Privatentnahmen und Privateinlagen. Du erhältst praxisnahe Beispiele und verstehst die korrekte Buchung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Privatentnahmen vermindern das Eigenkapital und werden mit "Privat im Soll" gebucht, während Privateinlagen das Eigenkapital erhöhen und mit "Privat im Haben" gebucht werden.

  • Bei Entnahmen von Waren oder Nutzungsleistungen muss zusätzlich Umsatzsteuer berücksichtigt werden, was in Prüfungen häufig übersehen wird.

  • Das Privatkonto wird am Jahresende direkt auf das Kapitalkonto übertragen und ist kein Aufwands- oder Ertragskonto.

In der Buchführung eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft brauchst du ein Verständnis für Privatentnahmen und -einlagen. Diese Vorgänge dokumentieren den Kapitalfluss zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich des Unternehmers.

Privatentnahme: Wenn der Unternehmer Geld oder Sachwerte aus dem Unternehmen für private Zwecke entnimmt.

Privateinlage: Wenn der Unternehmer dem Unternehmen Geld oder Sachwerte aus seinem Privatvermögen zuführt.

Stell dir vor, dein Unternehmen und dein Privathaushalt sind zwei getrennte Töpfe - jede Bewegung zwischen diesen Töpfen muss buchhalterisch erfasst werden!

Grundlagen der Buchung

Das Privatkonto als zentrales Element

Im Kontenrahmen wird für diese Transaktionen ein spezielles Konto genutzt: das Privatkonto (auch ""Kapitalentnahme"" oder ""Kapitaleinlage""). Es gehört zur Kontenklasse der Eigenkapitalkonten und hat meist die Kontonummer 1800 oder ähnlich (je nach Kontenrahmen).

Grundregeln für Buchungen:

  1. Privatentnahmen: vermindern das Eigenkapital (Passivminderung)
  2. Privateinlagen: erhöhen das Eigenkapital (Passivmehrung)

Denke immer daran: Das Privatkonto funktioniert wie ein Zwischenkonto zwischen dem Unternehmer als Privatperson und dem Unternehmen.

Buchungssätze für Privatentnahmen

Bei Privatentnahmen wird immer das Privatkonto im Soll gebucht.

Typische Buchungssätze für Privatentnahmen:

  1. Barentnahme:

    Privat (Soll) an Kasse (Haben)
    
  2. Entnahme durch Banküberweisung:

    Privat (Soll) an Bank (Haben)
    
  3. Entnahme von Waren:

    Privat (Soll) an Warenentnahme (Haben)
    
  4. Nutzung betrieblicher Gegenstände für private Zwecke:

    Privat (Soll) an Erlöse aus Nutzungsentnahme (Haben)
    

Beispiel mit T-Konten:

Der Unternehmer entnimmt 1.000 € aus der Kasse für private Zwecke.

Privat                 |  Kasse
------------------     |  ------------------
1.000     |            |            | 1.000

Buchungssätze für Privateinlagen

Bei Privateinlagen wird das Privatkonto immer im Haben gebucht.

Typische Buchungssätze für Privateinlagen:

  1. Bareinlage:

    Kasse (Soll) an Privat (Haben)
    
  2. Einlage durch Banküberweisung:

    Bank (Soll) an Privat (Haben)
    
  3. Sacheinlage (z.B. PKW):

    PKW (Soll) an Privat (Haben)
    
  4. Übernahme privater Schulden durch das Unternehmen:

    Privat (Soll) an Verbindlichkeiten (Haben)
    

Beispiel mit T-Konten:

Der Unternehmer legt 5.000 € bar in das Unternehmen ein.

Kasse                  |  Privat
------------------     |  ------------------
5.000     |            |            | 5.000

Besonderheiten und typische Klausurfallen

1. Umsatzsteuer bei Entnahmen

Wenn du Waren oder Dienstleistungen entnimmst, musst du beachten, dass hier oft Umsatzsteuer anfällt (wie bei einem Verkauf). Der Buchungssatz erweitert sich dann:

Privat (Soll) an Warenentnahme (Haben)
             an Umsatzsteuer (Haben)

Häufiger Fehler: Die Umsatzsteuer wird in Klausuren oft vergessen!

2. Verbuchung von Privatanteilen

Bei gemischt genutzten Gütern (z.B. Firmenauto mit privater Nutzung) werden regelmäßig Privatanteile gebucht:

Privat (Soll) an Erlöse aus Nutzungsentnahme (Haben)
             an Umsatzsteuer (Haben)

3. Abschluss des Privatkontos

Am Jahresende wird das Privatkonto in der Regel nicht auf das Gewinn- und Verlustkonto, sondern direkt auf das Kapitalkonto übertragen:

Kapitalkonto (Soll) an Privat (Haben)  // bei überwiegenden Entnahmen

oder

Privat (Soll) an Kapitalkonto (Haben)  // bei überwiegenden Einlagen

Klausurfalle: Das Privatkonto ist kein Aufwands- oder Ertragskonto!

Praxisbeispiel: Buchungen im Jahresverlauf

Stellen wir uns vor, der Unternehmer Max Müller hat folgende Transaktionen:

  1. Er legt 10.000 € über sein Bankkonto in das Unternehmen ein
  2. Er entnimmt Waren im Wert von 1.200 € zzgl. 19% USt.
  3. Er nutzt den Firmenwagen privat, Wert: 500 € zzgl. 19% USt.
  4. Er entnimmt 2.500 € in bar

Buchungssätze:

1. Bank (Soll)                  10.000 €
      an Privat (Haben)                    10.000 €
   
2. Privat (Soll)                1.428 €
      an Warenentnahme (Haben)             1.200 €
      an Umsatzsteuer (Haben)                228 €
   
3. Privat (Soll)                  595 €
      an Erlöse aus Nutzungsentnahme (Haben) 500 €
      an Umsatzsteuer (Haben)                 95 €
   
4. Privat (Soll)                2.500 €
      an Kasse (Haben)                      2.500 €

Privatkonto zum Jahresende:

Privat
----------------------------------
2. Warenentnahme   1.428 | 1. Bankeinlage    10.000
3. Nutzungsentnahme  595 |
4. Barentnahme     2.500 |
----------------------------------
Summe              4.523 | Summe            10.000
                         | Saldo             5.477
----------------------------------
                   10.000 |                  10.000

Abschluss des Privatkontos zum Jahresende:

Privat (Soll)               5.477 €
      an Kapitalkonto (Haben)             5.477 €

Anwendung in der Praxis

In der Praxis sind besonders diese Punkte wichtig:

  1. Lückenlose Dokumentation: Jede Entnahme und Einlage muss dokumentiert werden, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

  2. Trennung von privaten und betrieblichen Konten: Idealerweise sollten getrennte Konten geführt werden.

  3. Regelmäßige Überprüfung: Die Privatentnahmen sollten regelmäßig überprüft werden, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden.

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Zusammenfassung

Privatentnahmen und -einlagen sind wichtige Buchungsvorgänge in Einzelunternehmen und Personengesellschaften:

  • Privatentnahmen (Eigenkapitalminderung):

    • Buchung: Privat (Soll) an entsprechendes Aktivkonto (Haben)
    • Verringern das Eigenkapital des Unternehmens
  • Privateinlagen (Eigenkapitalerhöhung):

    • Buchung: entsprechendes Aktivkonto (Soll) an Privat (Haben)
    • Erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens
  • Zu beachten:

    • Bei Waren- und Nutzungsentnahmen fällt Umsatzsteuer an
    • Das Privatkonto wird am Jahresende direkt auf das Kapitalkonto übertragen
    • Keine Verwechslung mit Aufwands- oder Ertragskonten

Mit diesen Grundlagen solltest du für Klausuren gut gerüstet sein. Achte besonders auf die korrekte Kontierung und die Umsatzsteuer bei Entnahmen - das sind typische Fallstricke in Prüfungen!"

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