Buchungssätze für Steuern(USt, VSt, GewSt, ESt etc.)

Lerne Buchungssätze für Steuern richtig zu erstellen! Du erhältst praktische Beispiele für USt, VSt, GewSt und ESt mit verständlichen Erklärungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Umsatzsteuer wird als Verbindlichkeit im Haben gebucht, während Vorsteuer als Anspruch gegen das Finanzamt im Soll erfasst wird.
  • Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sind Aufwandskonten, aber Einkommensteuer bei Einzelunternehmen wird über das Privatkonto gebucht und ist keine Betriebsausgabe.
  • Die Umsatzsteuer-Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer und muss separat an das Finanzamt abgeführt werden.

Steuerbuchungen gehören zu den kniffligeren Themen in der Buchführung - aber keine Sorge! In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du Buchungssätze für verschiedene Steuerarten korrekt erfasst. Wir schauen uns Umsatzsteuer, Vorsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer genau an und gehen dabei auf typische Klausurfallen ein.

1. Grundlagen: Steuerkonten verstehen

Bevor wir in die einzelnen Buchungssätze einsteigen, lass uns kurz die wichtigsten Steuerkonten und ihre Funktionsweise klären:

SteuerkontoKontoartTypische PositionBeschreibung
Umsatzsteuer (USt)PassivkontoHaben (bei Entstehung)Vom Unternehmen für Kunden abgeführte Steuer
Vorsteuer (VSt)AktivkontoSoll (bei Entstehung)Vom Unternehmen gezahlte USt, die erstattet wird
Umsatzsteuer-ZahllastErfolgskonto-Saldokonto für USt/VSt-Abrechnung mit Finanzamt
GewerbesteuerAufwandskontoSollSteuer auf den Gewerbeertrag
EinkommensteuerPrivatkonto-Bei Einzelunternehmen/PersG nicht GuV-wirksam

Denk immer daran: Steuerbuchungen folgen den normalen Regeln der doppelten Buchführung - es gibt immer ein Soll und ein Haben mit dem gleichen Betrag.

2. Umsatzsteuer (USt) und Vorsteuer (VSt) buchen

2.1 Umsatzsteuer bei Verkäufen

Stell dir vor, du verkaufst Waren für 1.000 € zzgl. 19% USt gegen Rechnung.

Buchungssatz:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen    1.190,00 €  an  Umsatzerlöse                  1.000,00 €
                                                          an  Umsatzsteuer                     190,00 €

Als T-Konto dargestellt:

Forderungen L+L               |  Umsatzerlöse
----------------------------- | -----------------------------
1.190,00 €                    |                   1.000,00 €
                              |
                              |  Umsatzsteuer
                              | -----------------------------
                              |                     190,00 €

Merke: Die Umsatzsteuer ist eine durchlaufende Position - du vereinnahmst sie für das Finanzamt. Sie erhöht deine Verbindlichkeiten, deshalb wird sie im Haben gebucht.

2.2 Vorsteuer bei Einkäufen

Nun kaufst du Waren für 500 € zzgl. 19% USt auf Ziel ein.

Buchungssatz:

Wareneinkauf                  500,00 €  an  Verbindlichkeiten L+L          595,00 €
Vorsteuer                      95,00 €

Als T-Konto:

Wareneinkauf                  |  Verbindlichkeiten L+L
----------------------------- | -----------------------------
500,00 €                      |                     595,00 €
                              |
Vorsteuer                     |
----------------------------- |
95,00 €                       |

Wichtig: Die Vorsteuer ist ein Anspruch gegen das Finanzamt (Aktivkonto) und wird deshalb im Soll gebucht.

2.3 Zahllastermittlung und Abführung an das Finanzamt

Am Monatsende rechnest du mit dem Finanzamt ab:

Umsatzsteuer                  190,00 €  an  Vorsteuer                       95,00 €
                                        an  Umsatzsteuer-Zahllast           95,00 €

Danach buchst du die Zahlung der Zahllast:

Umsatzsteuer-Zahllast          95,00 €  an  Bank                           95,00 €

Typische Klausurfalle: Vergiss nicht, erst die Zahllast zu ermitteln, bevor du die Zahlung buchst!

3. Gewerbesteuer buchen

Die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe und wird als Aufwand erfasst. Hier ein Beispiel für die quartalsweise Vorauszahlung:

Buchungssatz für Vorauszahlung:

Gewerbesteuer                1.000,00 €  an  Bank                        1.000,00 €

Buchungssatz für Jahresabschluss (Rückstellung): Angenommen, die tatsächliche Gewerbesteuer beträgt 4.500 €, und es wurden 4.000 € Vorauszahlungen geleistet:

Gewerbesteuer                  500,00 €  an  Rückstellungen für Steuern    500,00 €

Häufiger Fehler: Viele Studierende vergessen, dass am Jahresende die Differenz zwischen tatsächlicher Steuerschuld und geleisteten Vorauszahlungen als Rückstellung gebucht werden muss.

4. Einkommensteuer bei verschiedenen Rechtsformen

4.1 Einzelunternehmen & Personengesellschaften

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer keine Betriebsausgabe! Sie wird über das Privatkonto gebucht:

Privatkonto                  1.500,00 €  an  Bank                        1.500,00 €

Klausurfalle: Die Einkommensteuer darf bei diesen Rechtsformen nicht als Aufwand gebucht werden - sie ist eine Privatentnahme!

4.2 Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Bei Kapitalgesellschaften wird die Körperschaftsteuer als Aufwand gebucht:

Körperschaftsteuer             800,00 €  an  Bank                          800,00 €

Für die Rückstellung im Jahresabschluss:

Körperschaftsteuer             300,00 €  an  Rückstellungen für Steuern    300,00 €

5. Investitionssteuer und Sonderabschreibungen

Stell dir vor, du investierst in ein neues Betriebsgebäude und erhältst eine Investitionsförderung:

Bank                       10.000,00 €  an  Sonstige Erträge             10.000,00 €

Bei einer Sonderabschreibung erhöhst du den Abschreibungsaufwand:

Abschreibungsaufwand        5.000,00 €  an  Kum. Abschreibungen auf Anlagen  5.000,00 €

6. Typische Fehler und wie du sie vermeidest

  1. Verwechslung von USt und VSt: Denk immer daran: USt ist eine Verbindlichkeit (Haben), VSt ein Anspruch (Soll).

  2. Falsche Kontenklassen: Umsatzsteuer und Vorsteuer gehören in Kontenklasse 4, während Gewerbe- und Körperschaftsteuer als Aufwandskonten in Klasse 7 geführt werden.

  3. Fehlender Steuerausweis: In der Buchhaltung werden Steuern immer separat ausgewiesen, nie in Bruttobeträgen versteckt.

  4. Einkommensteuer als Aufwand: Bei Einzelunternehmen ist die ESt keine Betriebsausgabe - sie kommt aufs Privatkonto!

  5. Vergessen der Periodenabgrenzung: Achte darauf, dass du im Jahresabschluss Steuerrückstellungen für noch nicht bezahlte Steuern bildest.

7. Praxisanwendung anhand eines Durchlaufbeispiels

Stell dir vor, wir buchen gemeinsam einen Monat für ein kleines Handelsunternehmen:

  1. Warenverkauf: 10.000 € zzgl. 19% USt (1.900 €) = 11.900 €
  2. Wareneinkauf: 6.000 € zzgl. 19% VSt (1.140 €) = 7.140 €
  3. GewSt-Vorauszahlung: 800 €
  4. Zahlung der USt-Zahllast an das Finanzamt

Die Buchungssätze lauten:

1. Forderungen L+L          11.900,00 €  an  Umsatzerlöse               10.000,00 €
                                         an  Umsatzsteuer                 1.900,00 €

2. Wareneinkauf              6.000,00 €  an  Verbindlichkeiten L+L       7.140,00 €
   Vorsteuer                 1.140,00 €

3. Gewerbesteuer               800,00 €  an  Bank                          800,00 €

4. Umsatzsteuer              1.900,00 €  an  Vorsteuer                   1.140,00 €
                                         an  Umsatzsteuer-Zahllast          760,00 €

   Umsatzsteuer-Zahllast       760,00 €  an  Bank                          760,00 €

Fazit: Das Wichtigste zu Steuerbuchungen

Steuerbuchungen folgen einem klaren System, sobald du die Grundprinzipien verstanden hast:

  • Die USt ist eine Verbindlichkeit (Haben), die VSt ein Anspruch (Soll)
  • Die Differenz zwischen USt und VSt ergibt die Zahllast (oder Erstattung)
  • Gewerbe-, Körperschaft- und ähnliche Ertragsteuern sind Aufwandskonten
  • Einkommensteuer bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften ist Privatentnahme
  • Achte auf die korrekte Periodenabgrenzung durch Steuerrückstellungen

Wenn du diese Grundregeln verinnerlichst, kannst du Steuerbuchungen sicher in der Klausur meistern.

Mehr zur Bilanzierung von Steuern Grundlagen zur Buchführung"

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